CDU Windeck

Neues Unterhaltsrecht

Am 15.04.2010 fand die Veranstaltung zum „Neuen Unterhaltsrecht“ mit der Bundestagsabgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker  im Saale Höffer statt. Die CDU-Frauen-Union Windeck hatte zu dieser Veranstaltung eingeladen

Frau Winkelmeier-Becker MdB stellte das reformierte „Unterhaltsrecht“ sehr detailliert vor:

Kinder haben inzwischen im Unterhaltsrecht den Vorrang vor allen Unterhaltsberechtigten. Ihre Ansprüche sehen an erster Stelle. Das Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern: Kind ist Kind! Das ist wichtig, weil in vielen Fällen das Geld – meist des Vaters – nicht für alle Anspruchsberechtigten ausreicht.

Außerdem sind alle betreuenden Elternteile beim Unterhalt gleichgestellt, egal, ob sie verheiratet waren oder nicht. Geschiedene Mütter haben nach neuem Recht einen Unterhaltsanspruch für die ersten drei Lebensjahre. Wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist, muss sich die Mutter eine Arbeit suchen. Gut verdienende Unterhaltszahler werden durch die Reform eher finanziell entlastet, geschiedene Mütter schlechter gestellt.

Diese neuen Regelungen des Unterhaltsrechts betreffen alle Scheidungen und Trennungen, die nach dem 01.01.2008 ausgesprochen wurden.



Die Teilnehmer der Veranstaltung diskutierten rege mit Frau Winkelmeier-Becker MdB. Sie konnte viele Fragen beantworten und den Teilnehmern anhand von Beispielen einige Unklarheiten erläutern.

Die Vorsitzende der Frauen-Union, Irene Hargarten, bedankte sich bei Frau Winkelmeier-Becker MdB für ihren Vortrag und bei den Teilnehmern für das Interesse an dieser Veranstaltung.

Es grüßt Sie
Ihre CDU-Frauen-Union Windeck
gez. Irene Hargarten