CDU Windeck

Öffentlicher Brief der CDU Fraktion Windeck zur Sperrung des Sieg-Radweges

Schnelle Lösung des Problems eingefordert

Sperrung des Siegunterhaltungswegs zwischen den Ortslagen Windeck-Dreisel und Windeck-Dattenfeld 
Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin, sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter,

ein durchgängiger Radweg in Windeck ist seit Jahrzehnten ein großes Anliegen für unsere touristisch ausgerichtete Landgemeinde. Der größte Teil unseres Radwegenetzes stellt der Siegunterhaltungsweg der Bezirksregierung Köln dar. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, viele Touristen und Ausflügler finden darüber Naherholung durch Spaziergänge, Joggen und Radfahren. Gleichzeitig ist es auch eine kurze Radwegeverbindung zwischen den Ortslagen im Siegtal und zu unseren sechs Bahnhöfen. Der Siegunterhaltungsweg ist zudem eine gelungene Verbindung zwischen unserer landschaftlich prägenden Flusslandschaft und dem Siegsteig als Premium-Wanderweg in die umliegenden Wälder und Höhenlagen. Wir bemühen uns immer noch um die Lückenschlüsse zwischen den Ortschaften Dreisel und Schladern, sowie zwischen Rosbach und Au. Eine heutige Nachricht der Bezirksregierung Köln, zu lesen in der Tagespresse des Kölner Stadtanzeigers, wegen des vor ca. zwei Jahren entstandenen Hangrutsches zwischen Dreisel und Dattenfeld, diesen Weg durch Sperrungen nun unzugänglich zu machen, muss ich mit Bedauern und Entsetzen aufnehmen. Konterkariert es doch sämtliche Bemühungen, in Windeck einen naturnahen Tourismus und ein alltagstaugliches Radwegenetz auszubauen. Mit dieser Sperrung wird der komplette Ort Dreisel vom Siegunterhaltungsweg abgesperrt. Radfahrer müssen danach steile Anstiege in Richtung Schladern oder auch Richtung Dattenfeld nehmen, letzterer über eine viel befahrene Kreisstraße, die lediglich über einen schmalen Fußgängerweg und noch dazu einseitig, führt. Das möchte die CDU-Ratsfraktion Windeck und das möchte ich als der dort örtlicher Vertreter des Rates nicht mehr hinnehmen. 

Die Hangabsicherungen an diesem Teilstück des Siegunterhaltungsweges wurde über die letzten zwanzig Jahre nach einigen Hangrutschen mehr als notdürftig durchgeführt. Dazu immer nur an den akuten Stellen und nicht, wie es erforderlich gewesen wäre, durchgängiger. Vergleicht man diese durch Stahlnetze durchgeführten Sicherungsmaßnahmen mit denen an unseren Landstraßen, so sieht man den Unterschied der technischen Ausführungen und Stärke der Stahlseile. Verkehrssicherungspflicht kann doch im Sinne unserer Region nur die technisch ausreichende Absicherung der neuralgischen Stellen am Hang sein und nicht die Sperrung.

Ich möchte den § 57 LNatSchG NRW i.V.m. § 59 Abs. 1 BNatSchG anführen, indem festgelegt ist, dass das Betreten und Nutzen der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege usw. zum Zwecke der Erholung jedermann auf eigene Gefahr gestattet ist, was grundsätzlich auch den Radverkehr einschließt. Dass die betretenen Flächen dem Gebietsschutz (LSG, NSG o.ä.) unterstehen, ist grundsätzlich unschädlich, solange die Schutzverordnungen das Betreten nicht per se verbieten. Betreten „auf eigene Gefahr“ heißt meines Erachtens in diesem Kontext, dass aus dem allgemeine Betretungsrecht dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Grundstücks keine zusätzlichen Haftungsverpflichtungen erwachsen. Insofern brauchen meiner Ansicht auch keine besonderen Vorkehrungen für den Schutz der Betretungsberechtigten werden. Eine Sperrung kann gem. § 60 LNatSchG NRW i.V.m. § 59 Abs. 2 BNatSchG nur dann vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und die Sperrung unter Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit vertretbar ist. Eine Sperrung ist unter diesen Voraussetzungen auch vorab grundsätzlich durch die Untere Naturschutzbehörde zu genehmigen.

Aber es ist mit diesem Schreiben nicht mein Anliegen, juristische Auseinandersetzung zu suchen, inwieweit die Behörde selbst über besonderen Grund die Sperrung vornehmen darf, wobei ich nicht unerwähnt lassen möchte, dass nicht alle Grundstücke im Eigentum der Bezirksregierung Köln stehen. Es ist vielmehr mein Anliegen, eine Lösung für die Bürgerinnen und Bürger zu finden.

Das Abschneiden des Siegunterhaltungswegs an dieser Stelle macht die Erholung für viele Menschen schwierig, für Behinderte und ältere Menschen der Ortschaft Dreisel nahezu unmöglich. Ein erster schneller Schritt könnte sein, das Risiko für eine Betretung und Befahrung erst einmal durch einen Sachverständigen kurzfristig prüfen zu lassen. In diesem Zusammenhang könnte die Bezirksregierung mit der Gemeinde Windeck und dem Rheins-Sieg-Kreis eine Möglichkeit der langfristigen Absicherungsmöglichkeiten erörtern. Wenn der Bundesverkehrsminister in jüngster Bekanntgabe hohe Fördersummen für den Ausbau des Radwegenetzes für das ganze Land bereitstellen möchte, könnte man auch einmal in Zusammenarbeit mit der Landesregierung nach geeigneten Fördermöglichkeiten suchen, die jetzt schon zur Verfügung stünden. Den Beginn von solchen Maßnahmen einmal an der Landesgrenze zu beginnen, wäre ja auch mal ein systematischer Ansatz.

Auf jeden Fall ist an dieser Stelle angezeigt, hier im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Ich bitte Sie alle diesbezüglich um die freundliche und engagierte Mitwirkung.

 

Im Namen der CDU-Fraktion,

Frank Steiniger

CDU-Fraktionsvorsitzender